„Hund stirbt in Jägerfalle“
„Jäger erschießt Hund – Jagdschein entzogen.“
„Hund mit Wildschwein verwechselt – Kriminalpolizei ermittelt.“
Die Schlagzeilen sind beunruhigend und doch aktuell. Tatsächlich werden jedes Jahr tausende Hunde und Katzen von deutschen Jägern erschossen, glaubt man der Initiative Jagdgefährdeter Haustiere (IJH). Auch der Deutsche Tierschutzbund fordert, dass der „massenhafte Abschuss von Katzen und Hunden ein Ende haben muss“ und verlangt eine Novellierung des Bundesjagdgesetzes.
„Mit Wildhege habe das Verhalten dieser Jäger nichts zu tun“, so der Verein weiter. Nun hat ein aktueller Fall für eine kleine Anfrage im Landtag Nordrhein-Westfalen gesorgt. Der Abgeordnete Johannes Remmel von Bündnis 90/ Die Grünen stellte sie am 29. Januar. Die Landesregierung hat geantwortet.
Nachfolgend führen wir einige Ergebnisse auf:
Inhalt
Wie viele Haustiere werden in Nordrhein-Westfalen pro Jahr durch Jägerinnen und Jäger erschossen?
Die Zahlen der im Rahmen des Jagdschutzes abgeschossenen Hunde sind den jährlich durch die Obere Jagdbehörde zusammengestellten Jagdstrecken entnommen:
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Wie hoch wird die Dunkelziffer bei Abschüssen von Haustieren geschätzt?
Eine Schätzung ist mangels geeigneter Parameter nicht möglich.
Welche Gefahren gehen von wohlgenährten Haustieren für die Wildtiere aus, die einen willkürlichen Abschuss einer so großen Zahl an Haustieren rechtfertigen können?
Die Befugnis zum Abschuss wildernder Haustiere dient nicht nur dem Schutz des Wildes, sondern auch dem der nicht jagdbaren Tiere (Vögel, Kleinsäuger, Reptilien). Die Regelungen im Landesjagdgesetz sollen sicherstellen, dass in einer immer stärker beanspruchten Landschaft Störungen von Wildtieren soweit wie möglich unterbleiben.
Wildtiere sind zwar ihren natürlichen Feinden ausgesetzt, es stellt sich aber in der Regel ein natürliches Verhältnis zwischen Räubern und Beutetieren ein. Insbesondere aber verwilderte Hauskatzen mit ihrer hohen Vermehrungsrate schränken den Lebensraum und die Lebensäußerungen fast aller wildlebenden Wirbeltiere ein …
Welche Maßnahmen und Initiativen unternimmt bzw. plant die Landesregierung, um den willkürlichen Abschuss von Haustieren künftig zu unterbinden und damit den offensichtlichen Widerspruch zum Tierschutzgesetz auszuräumen?
Die rechtlichen Voraussetzungen, unter denen Haustiere im Rahmen des Jagdschutzes abgeschossen werden dürfen, sind im Landesjagdgesetz abschließend geregelt. Der willkürliche Abschuss von Haustieren stellt einen Verstoß gegen jagd- und tierschutzrechtliche Vorschriften dar. Zuwiderhandlungen werden von den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften verfolgt.
Ein oft vergessenes, manchmal auch tabuisiertes Thema wurde zum Gegenstand der Politik. Auch, wenn die nüchternen Fakten die eine oder andere aufgewühlte Hundehalterseele vermutlich ratlos lässt, so ist das Thema doch immmerhin für einen Moment in die Öffentlichkeit gekommen; und bleibt nicht nur im Visier der Jäger oder Hundebesitzer. Beiden ist sicher nicht zuletzt ein bewusstererer Umgang mit dieser Problematik zu wünschen.
Weiterführende Links:
www.ijh.de
Initiative jagdgefährdeter Haustiere. Hier gibt es Hinweise zu diesem Thema sowie (unter Service) einen 8-Punkte-Plan für Haustierhalter, deren Haustier durch Jäger verletzt oder getötet wurde.
www.tierschutzbund.de
Auch der Deutsche Tierschutzbund beschäftigt sich mit dem Thema.
Hier gibt es unter anderem eine PDF-Datei „Mit dem Hund durch die Natur“. Neben vielen Informationen gibt es darin auch einen Bezug zum Landesjagdgesetz.
www.ljv-nrw.de
Beitrag: Oscar